Archivar

Archivar

Samstag, 18 Januar 2014 21:24

Winter-Zuchtstiermarkt 2014

Die Swissanguszüchter präsentierten eine top Kollektion, welche sich sehr ausgeglichen Präsentierte. Alle drei Beurteilungsnoten lagen im Durchschnitt bei exzellenten 90 Punkten. Angus stellte seine Wirtschaftlichkeit einmal mehr unter beweis. Die kleinste Rasse im Widerrist mit 125 cm wog am meisten im Schnitt 608 Kg. Mit einem Durchschnittspreis von 5433 Franken wurde ein Glanzresultat erzielt. So macht es einfach Spass!!!!!

Sonntag, 08 Dezember 2013 19:36

Angus Beef - Einmal mehr die Nase vorn

Metzgerei Plinio Samedan:    Pilino AG Logo

Montag, 25 November 2013 19:21

Angus Export nach Rumänien

Am 18. Oktober  hatte das Viehvermarktungsunternehmen  Vianco AG die Gelegenheit, 42 Angusrinder und einen Angus-Zuchtstier nach Rumänien zu exportieren. Erstmals seit  drei Jahren war wieder ein Export von Schweizer Zuchttieren im grossen Stil möglich. Dieser Export wurde als erster im Rahmen des laufenden Projektes «Unterstützung Viehexport» der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Rinderzüchter (ASR) subventioniert. Die ASR stellt aus Eigenmitteln pro exportiertes Tier einen Beitrag zur Verfügung, damit der Preisanschluss zum Ausland erreicht und der Export von Zucht- und Nutzvieh wieder konkurrenzfähig gemacht werden kann.

Gute Raufutterverwerter

Alle exportierten Rinder stammten von verschiedenen Angus-Zuchtbetrieben aus der ganzen Schweiz. Der Angus-Zuchtstier wurde auf dem Betrieb von Alain Baumberger in Longirod VD gezüchtet.

Käufer der Tiere ist der Rumäne Mihail Vlas. Er betreibt einen grossen Graslandbetrieb mit Mutterkühen im Karpatenbogen in Rumänien. Seine bisherige Herde zählt 35 Anguskühe, alles Zuchttiere aus der Schweiz, welche er 2009 importiert hat. Mihail Vlas ist überzeugt von den Qualitäten der Angustiere aus der Schweiz. Für die Region braucht es ein Fleischrind, welches sich durch eine gute Grasverwertung und eine gute Milchleistung auszeichnet. Heute vermarktet Vlas vor allem Zucht- und Produktionstiere, zur Schlachtung gehen nur wenige. Die Nachfrage nach Tieren von solcher Qualität ist gross. Auch Mihail Vlas hätte Kapazität für weit mehr. Das viele Grasland, welches er bewirtschaftet, ist zurzeit stark unternutzt.

Die Tiere wurden   ab der Exportsammelstelle, der Arena in Brunegg AG, unter Aufsicht des Exportkontrolltierarztes verladen. Ausgeführt wurde der Viehtransport durch das deutsche Transportunternehmen Röck.

In  Quarantäne

Die Reise führte über St. Margrethen SG nach Ungarn, wo die Tiere in der gesetzlich vor-geschriebenen Pause gefüttert und kontrolliert wurden. Später erreichten sie ihre Zieldestination Baia bei Falticieni in Rumänien. Zurzeit stehen sie in der Quarantäne. Anschliessend werden sie in die bestehende Herde von Mihail Vlas integriert.

Die Nachfrage wäre da

Die Nachfrage nach Zuchttieren aus der Schweiz ist gross. Die stets hohe Qualität unserer Tiere, welche sich durch einen ruhigen Umgang auszeichnen, ist oft ein Argument für ausländische Betriebe, sich für Schweizer Tiere zu entscheiden. Doch der Preisanschluss an den europäischen Markt fehlte in den letzten Jahren, so Hans Ziswiler von der Vianco. Mit dem Exportprojekt der ASR soll der Export von Schweizer Zuchttieren wieder angekurbelt werden.

Erstmals ist ein Schweizer Fleischrinderzuchtbetrieb Mitglied bei der Aberdeen Angus Cattle Society. Davon und von der Zuchtwertschätzung beim internationalen Breedplan erhofft sich Gian Peter Niggli einiges.Lesen Sie den Bericht im Schweizerbauer im Anhang.

Samstag, 26 Oktober 2013 19:04

Agrarpolitik 14-17

Der Bundesrat hat am Mittwoch das Verordnungspaket zur Umsetzung der Agrarpolitik 14-17 verabschiedet. Kernstück ist die neue Direktzahlungsverordnung. Als zentrale Elemente gelten für den Bundesrat die „konsequente Ausrichtung der Direktzahlungen auf die Verfassungsziele und die Aufhebung der Tierbeiträge“. Die Anforderungen für die graslandbsierten Milch- und Fleischbeiträge wurden leicht gesenkt. Die Änderungen treten ab dem 1. Januar 2014 in Kraft.

Mehr zu AP 2017:

 

Das Verordnungspaket umfasst Änderungen an 19 Bundesratsverordnungen. Kernelement ist gemäss dem Communiqué des Bundesrates die neue Direktzahlungsverordnung. So werden künftig weiterhin jährlich 2,8 Mrd. Franken an Direktzahlungen eingesetzt. Die Tier- und Flächenbeiträge werden aufgehoben.

Dafür würden „leistungsorientierte Instrumente in den Bereichen Ressourceneffizienz, nachhaltige Produktionssysteme, Kulturlandschaft, sichere Versorgung, Biodiversität und Tierwohl gezielt ausgebaut“, heisst es weiter. Die stärke die Leistungen der Landwirtschaft für die Gesellschaft. Die Entwicklung gehe dabei nicht auf Kosten der Produktion, hebt der Bundesrat hervor. Die Kalorienproduktion würden den kommenden Jahren sogar zunehmen.

Keine Lösung wurde zur Frage "Inlandleistung beim Fleischimport" präsentiert. Der Bundesrat habe noch nicht zu Ende beraten. Er werde darüber in den kommenden Wochen entscheiden, schreibt der Bundesrat.

Die neue Direktzahlungsverordnung konkretisiert die 7 Direktzahlungsinstrumente (gemäss Communiqué des Bundesrates):

  • Kulturlandschaftsbeiträge zur Offenhaltung der Kulturlandschaft: Neben den bestehenden Hang- und Sömmerungsbeiträgen erhalten unter dieser Rubrik Betriebe neu einen Steillagenbeitrag, wenn sie einen hohen Anteil an steilen Flächen aufweisen. Zudem bekommen Betriebe, die ihre Tiere in die Sömmerung geben, neu einen Alpungsbeitrag.
  • Versorgungssicherheitsbeiträge zur Erhaltung einer sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln. Die Mittel, die bisher für die Tierbeiträge eingesetzt wurden, werden neu flächenbezogen ausgerichtet. Die Betriebe müssen dafür aber einen minimalen Tierbesatz auf Dauergrünland erreichen. Zudem wird mit dem Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen von 400 Franken pro Hektare ausgeschüttet. Dies soll gemäss dem Bundesrat den inländischen Ackerbau und insbesondere der Futtergetreideanbau stärken.
  • Biodiversitätsbeiträge zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt: Diese stärken gegenüber heute die Anreize für „qualitativ hochwertige Fläche“n. Neu werden für artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet und für Uferwiesen entlang von Gewässern Beiträge ausgerichtet.
  • Landschaftsqualitätsbeitrag zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften: Mit diesem neuen Instrument können regional angepasste Massnahmen zur Pflege der Kulturlandschaft unterstützt werden.
  • Produktionssystembeiträge zur Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen: Neben den bestehenden Bio-, Extenso- und Tierwohlbeiträgen wird neu ein Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion von 200 Franken pro Hektare ausgerichtet. Voraussetzung ist ein Kraftfutteranteil in der Ration von maximal 10 Prozent und ein standortgerechter Anteil an Wiesen- und Weidefutter (Talgebiet 75%; Berggebiet 85%).
  • Ressourceneffizienzbeiträge zur nachhaltigen und effizienten Nutzung der Ressourcen. Es werden neu Beiträge ausgerichtet für emissionsarme Gülleausbringung (wie Schleppschlauch), driftreduzierende Techniken beim Pflanzenschutzmitteleinsatz und bodenschonende Anbauverfahren (wie Direktsaat).
  • Übergangsbeitrag zur Gewährleistung einer sozial und wirtschaftlich verträglichen Entwicklung. Dieser Beitrag wird zur Abfederung des Systemwechsels während voraussichtlich acht Jahren ausgerichtet.

 

A. Eine Übersicht der wichtigsten Entscheide nach der Anhörung:

- Mittelverteilung innerhalb des Direktzahlungsbudgets im Jahr 2014:

+30 Mio Fr. für Versorgungssicherheitsbeiträge (v.a. wegen höherem Ackerbaubeitrag)
+24 Mio Fr. für Produktionssystembeiträge (v.a. wegen höheren RAUS-Beiträgen)
+9 Mio Fr. für Kulturlandschaftsbeiträge
+9 Mio Fr. für Biodiversitätsbeiträge
+5 Mio Fr. für Landschaftsqualitätsbeiträge
Gleichbleibend bei Ressourceneffizienzbeiträge 
-82 Mio Fr. bei Übergangsbeiträgen (noch 417 Mio Fr. für 2014 eingeplant, im Dezember 2010 waren es noch 650 Mio Fr. gewesen, früher einst gar 900 Mio Fr. )

- Ackerbaubeitrag: Der Beitrag auf die offene Ackerfläche beträgt 400 Fr./ha  statt den vorgesehenen 300 Fr./ha.

- Raus-Beiträge: Diese werden durchwegs erhöht. Neu gibt es für Rinder über 160 Tage 190 Fr./GVE, für Rinder unter 160 Tage 190 Fr./GVE. Bislang waren es für alle Rinder 180 Fr./ha. Das bedeutet eine starke Erhöhung bei den Kälbern. Auch die RAUS-Ansätze für Schafe, Ziegen, Schweine und Geflügel werden leicht erhöht.

- Erhöhung des GVE-Faktors für „andere Kühe“ (vor allem Mutterkühe) auf 1,0 (wie Milchkühe). Das bedeutet eine Erhöhung der BTS-Beiträge und RAUS-Beiträge für Mutterkuhhalter.

- Der Mindessttierbesatz für Versorgungssicherheitsbeiträge auf dem Grünland beträgt 50% der heutigen Förderlimite (z. B. in der Talzone 1,0 RGVE pro ha). Einst sah das BLW 60% der heutigen Förderlimite vor, was von sehr extensiven Bio-Weide-Beef-Betrieben stark kritisiert wurde. Für Biodiversitätsförderflächen ist ein tieferer Mindesttierbesatz von 30% der heutigen Förderlimite zu erfüllen.

- Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion: Bedingung ist höchstens 10% Kraftfutter und mindestens 75% Wiesen- und Weidefutter im Tal bzw. 85% im Berggebiet. Das BLW hatte ursprünglich 80% im Tal und 90% im Berggebiet vorgeschlagen. Es hat also die Eintrittskriterien ein bisschen gelockert. Der Beitragsansatz beträgt wie vorgesehen 200 Fr./ha.

- Für als Heimtiere registrierte Pferde, deren Fleisch nicht gegessen werden darf, gibt es weiterhin Direktzahlungen.

- Den Steillagenbeitrag erhalten Betriebe schon, wenn 30% ihrer Nutzfläche eine Neigung von über 35% aufweisen (und nicht erst, wenn 50% ihrer Fläche so steil sind). Der Steillagenbeitrag wird abgestuft: Er beträgt bei 30 Prozent Anteil 100 Franken
pro Hektare und steigt auf 1000 Franken pro Hektare bei 100 Prozent Anteil.

- Bei der Kurzalpung (56-100 Tage) von Milchkühen, - ziegen und –schafen gibt es weiterhin den vollen Sömmerungsbeitrag. Die Alpen mit kurzen Alpungszeiten, die oft sehr hoch gelegen sind, behalten dieses Privileg bis 2017.

- Landschaftsqualitätsbeiträge: Auf die ursprünglich vorgesehene Limitierung auf ein Projekt pro Kanton im Jahr 2014 wird verzichtet. Jedem Kanton steht bis Ende 2017 ein Mittelplafonds von 120 Fr./ha LN und 80 Fr./Normalstoss nach Normalbesatz für Projekte zur Verfügung.

B. Folgendes wurde bereits vorher im Parlament entschieden oder war bereits im April in der Anhörung im April vom BLW so vorgesehen:

- Der allgemeine Flächenbeitrag (1020 Fr./ha) sowie die RGVE- und TEP-Beiträge werden abgeschafft. Stattdessen gibt es Versorgungssicherheits- und Kulturlandschaftsbeiträge, ausbezahlt pro Hektare.

- Der Basisbeitrag für die Versorgungssicherheit beträgt 900 Fr./ha. Bei grossen Betrieben wird er ab 60 ha abgestuft. Auf Biodiversitätsförderflächen gibt es nur 450 Fr./ha.

- Die Einkommens- und Vermögensgrenzen für den Bezug von Direktzahlungen werden abgeschafft.

- Auszahlung der Direktzahlungen in drei statt zwei Raten.

- Das Gentech-Moratorium wird bis Ende 2017 verlängert.

- Für den Erhalt von Direktzahlungen sind weiterhin mindestens 0,25 Standardarbeitskräfte (SAK) nötig.

- Einzelkulturbeiträge: Es gibt keinen solchen für das Futtergetreide. Derjenige für Zuckerrüben wird von heute 1900 Fr./ha auf 1600 Fr./ha im 2014 bzw. auf 1400 Fr./ha ab 2015 gesenkt, der Beitrag von Ölsaaten (exkl. Soja) und Saatgut von 1000 Fr./ha auf 700 Fr./ha

- Biodiversitätsbeiträge: Zusätzlich zu den bisher geförderten Ökoelementen werden Beiträge für Uferwiesen entlang von Fliessgewässern und für artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet eingeführt. Der Bund übernimmt neu maximal 90 anstelle von 80 % dieser Beiträge; die Restfinanzierung wird von Kantonen, Gemeinden oder privaten Trägerschaften sichergestellt. Die Verpflichtungsdauer im Rahmen der Qualitätsstufe II und der Vernetzung beträgt neu 8 anstatt 6 Jahre.

- Der Referenzpreis für Brotgetreide wird um 3 Fr./dt auf 53 Fr./dt gesenkt. Aber auf die Reduktion der maximalen Grenzabgaben für Brotgetreide wird verzichtet. Neu hat das BLW und nicht mehr der Bundesrat die Kompetenz zur Festsetzung der Zölle für Zucker und Brotgetreide.

- Die Verkäsungszulage bleibt bei 15 Rp./kg, die Siloverzichtszulage bei 3 Rp./kg. Für die Verkäsungszulage gibt es neu einen Mindestfettgehalt von 150 g/kg Trockenmasse (mit Ausnahmen für Glarner Schabziger, Werdenberger und Liechtensteiner Sauerkäse sowie Bloderkäse)

- Hangbeiträge: Erhöhung auf Flächen über 35% Neigung: 700 Fr./ha statt 620 Fr./ha. Ab 2017 auf Flächen mit über 50% Neigung: 1000 Fr./ha.

- Sömmerungsbeiträge: Erhöhung auf 400 Fr./NST für gemolkene Kühe, Schafe, Ziegen, für andere RGVE und für Schafe mit ständiger Behirtung oder bei Umtriebsweide mit Herdenschutz; gleichzeitig wird zugunsten des Heim- oder Ganzjahresbetriebs neu ein Alpungsbeitrag von 370 Fr./NST ausgerichtet.

- Ressourceneffizienzbeiträge: Neu gibt es Beiträge für Schleppschlauch, Direktsaat, Streifensaat, Mulchsaat, Unterblattspritztechnik und einige andere ressourcenschonende Verfahren.

Folgende zwei Punkte bleiben noch offen:

- Inlandleistung Fleischimport mit möglicher Kürzung bei den Versorgungssicherheitsbeiträgen: Diese Frage hat der Bundesrat noch nicht zu Ende beraten. Er wird darüber in den kommenden Wochen entscheiden.

- Anpassung der SAK-Faktoren: Darüber wird der Bundesrat erst entscheiden, wenn der Bericht zum Postulat von Nationalrat Leo Müller (CVP, LU) vorliegt. Dies wird im Frühling 2014 der Fall sein.

Samstag, 13 Dezember 2014 11:52

Familienbetrieb aus Schottland stellt sich vor

Bericht aus dem "Schweizerbauer" vom 13.12.2014 im Anhang

Freitag, 30 Januar 2015 11:16

3. Herdbook-Avard Mutterkuh Schweiz

Sieben Kühe und acht Stiere gewinnen in der Kategorie Gold, 29 Kühe und 22 Stiere in der Kategorie Silber. Der Award wird für Zuchttiere mit hervorragender Lebensleistung vergeben.

 

HOOKER-MARCO Z von Daniel und Oswald Zimmermann aus Hemishofen und KLEMENZ von Michel Jaton aus Sugnens erhalten die Gold-Auszeichnung.

 

Neben dreimal Silber-Auszeichnung erhält die Rasse Angus mit GABY von Andres Kunz aus Uster einmal Gold bei den Kühen.

Listen der Stiere und Kühe im Anhang

Sonntag, 01 Februar 2015 11:11

Angus am Schweizer Fernsehen

In einer mehrteiligen Serie berichtete das romanische Fernsehen über Aktuelles auf dem Betrieb von Gian Peter Niggli in Samedan. Ausgestrahlt wurde die Sendung vom 12.-16. Januar 2015 jeweils um 17.40 Uhr auf SF 1:

Teil 1 vom 12. Januar

Teil 2 vom 13. Januar

Teil 3 vom 14. Januar

Teil 4 vom 15. Januar

Freitag, 06 Februar 2015 11:04

Urban Dörig referierte in St.Moritz

Diesen Winter feiert Engadin/St. Moritz das Jubiläum 150 Jahre Wintertourismus. Der Rotary Club St.Moritz konnte den Präsidenten von Swiss Angus als Referenten gewinnen.

Anlässlich des Meetings im Badrutt's Palace hat Urban Dörig über die Entstehungsgeschichte, Entwicklungsschritte und Erfolge des Rassenclubs referiert. Er konnte die Rotary Mitglieder von der Qualität und den Vorzügen von Schweizer Angus Beef überzeugen und begeistern. Seitens des Rotary Clubs St. Moritz konnte der Präsident die besten Glückwünsche für das Jubiläum "20 Jahre Swiss Angus " entgegennehmen.

Sonntag, 01 März 2015 10:40

Tier & Technik 2015 - Wettbewerbsgewinner

An der diesjährigen Tier & Technik in St. Gallen legte SwissAngus wiederum einen interessanten Wettbewerb auf. Informative Fragen zur Mutterkuhhaltung allgemein und zur Rasse Angus im speziellen, konnten von den vielen Teilnehmern beantwortet werden.

Wir gratulieren Heinz Huber aus Hefenhofen, ganz herzlich zum ersten Preis! Den zweiten Preis gewinnt Lorena Zemp aus Eigenthal, der dritte Preis geht an Hanspeter Zbinden aus Lützelflüh-Goldbach. Alle Gewinner erhalten drei feine Angus Salsiz von Gian Peter Niggli aus Samedan. Für den zweiten Platz gibt es noch eine trendige Anguscap dazu, der Gewinner darf sich zudem über das spannende und lehrreiche Buch, „Der Koch und der Cowboy" freuen.

 

SwissAngus bedankt sich nochmals ganz herzlich bei allen, die am Wettbewerb teilgenommen haben. Den Gewinnern viel Spass mit Ihren Preisen und natürlich „en Guete"! Ebenfalls danken wir uns an dieser Stelle nochmals allen, die zum erfolgreichen Auftritt von SwissAngus an der Tier & Technik beigetragen haben, allen voran Familie Zimmermann und natürlich allen Helfern.

 

Herzlichen Dank! Vorstand SwissAngus 

Seite 7 von 8

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.