Donnerstag, 26 Juni 2014 23:25

SAK-Faktoren sinken nun doch

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«Das SAK-System ist nicht schlechter, als andere mögliche Systeme», sagte Christian Hofer, Vizedirektor des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) gestern vor den Medien. Deshalb wolle der Bundesrat im soeben verabschiedeten Bericht am SAK-System festhalten, es aber in einigen Punkten revidieren.

SAK-Faktoren sinken um 16 %

So will der Bundesrat nun doch, wie bereits zunächst im Rahmen der AP 14-17 beabsichtigt, die SAK-Faktoren dem technischen Fortschritt anpassen und diese ab 1. Januar 2016 im Durchschnitt um 16 % senken. «Wir möchten den Anpassungsmechanismus im Landwirtschaftsgesetz verankern», so Hofer. Auf der anderen Seite bezieht sich die SAK-Berechnung nicht mehr auf 2800, sondern neu auf 2600 Arbeitsstunden pro Jahr, was die Senkung der SAK-Faktoren   um etwa 7 % wieder abfedert, wie Simon Briner vom BLW erläuterte. «Die Referenz entspricht der Arbeitszeit von selbständigen Gewerbler, welche gemäss Bundesamt für Statistik rund 50 Stunden pro Woche arbeiten», fügt er an.  Unter dem Strich sinken also die SAK-Werte im Durchschnitt um 9 %.

1000 Betriebe erhalten keine Direktzahlungen mehr

Etwa 1000 Betriebe würden demnach nicht mehr auf 0,25 SAK kommen und folglich keine Direktzahlungen mehr erhalten. Auch bei der Gewerbegrenze hätte die Senkung der SAK-Faktoren Auswirkungen. «Mit der Änderung der Normarbeitszeit werden maximal 4000 Betriebe unter die Gewerbegrenzen fallen», so Briner.

Der Bericht schlägt allerdings auch vor, dass man die landwirtschaftsnahen Tätigkeiten im Bodenrecht und bei den Strukturverbesserungen, nicht aber bei den Direktzahlungen, für die SAK-Faktoren berücksichtigt. «Wir wollen damit die unternehmerischen Landwirte besser fördern», betont Briner. Das betrifft beispielsweise den Agrotourismus, Hofläden oder Biogasanlagen. Demnach könnten einige Betriebe, welche sonst darunter fallen würden, die Gewerbegrenze doch noch erreichen.

Zusätzliche Faktoren eingeplant

Auch bei den Subventionen zur Strukturverbesserung sollen  die SAK-Faktoren grundsätzlich weiterhin als Referenz dienen. Allerdings beabsichtigt das BLW, bei Gesuchen eine vertiefte wirtschaftliche Prüfung durchzuführen. Demnach könnten auch Betriebe Investitionshilfen bekommen, welche nicht ganz die Anforderungen punkto SAK erfüllen, aber auf der anderen Seite ein hohes wirtschaftliches Potenzial haben.

Vor einer Betriebsübergabe  zum Ertragswert nach bäuerlichem Bodenrecht  soll in Zukunft eine vertiefte wirtschaftliche Prüfung durchgeführt werden. Die Gewerbegrenze soll neu berechnet werden. In Zukunft könnten die Behörden Betrieben, welche von den SAK her über der heutigen Gewerbegrenze liegen, denen sie aber wenig wirtschaftliches Potenzial zusprechen, den Gewerbestatus absprechen.

Bericht: Schweizer Bauer

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