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Auszug aus den Statuten von SwissAngus:
2a Mitglieder der Vereinigung sind Personen, die in den Bereichen der Zucht, der Produktion und der Vermarktung der Mutterkuhrasse Angus tätig sind oder die Ziele sowie die Tätigkeit der Vereinigung unterstützen. Namentlich durch die Anwendung der Normen und die Beteiligung an den Massnahmen der Vereinigung sowie durch die Erfüllung der sonstigen Mitgliederverpflichtungen.
2b Der Jahresbeitrag für die Mitglieder wird jährlich von der Generalversammlung festgesetzt. Der maximale Jahresbeitrag beträgt Fr. 150.-.
Über die Aufnahme von Mitgliedern, Ehrenmitgliedern oder Gönnern entscheidet der Vorstand. Der Entscheid des Vorstands ist endgültig.
 
 

Antrag: Ich möchte Mitglied werden bei SwissAngus:

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Anguszüchter: