Donnerstag, 27 Februar 2014 21:45

Graslandbasierte Fleischproduktion

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Mit der Agrarpolitik 2014–2017 wurde das freiwillige Programm zur graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion (GMF) geschaffen. Nun überlegen sich Mutterkuh Schweiz und Bio Suisse, das Programm in ihren Richtlinien zu verankern und so als verbindlich zu erklären.

Bio Suisse ab 2018

In beiden Vorständen laufen entsprechende Diskussionen. Bei Bio Weide-Beef ist der Entscheid laut Berater Eric Meili bereits gefallen: «Für unsere Produzenten ist GMF seit Anfang Jahr Pflicht.» GMF legt fest, dass die Jahresration im Tal mindestens 75 Prozent und im Berggebiet 85 Prozent Grasprodukte enthalten muss. Mais zählt nicht dazu.

«Bei Bio Suisse werden die Delegierten im April über GMF entscheiden», erklärt Stephan Jaun, Leiter Unternehmenskommunikation. Dies, obschon es vor allem an Ackerbaustandorten, aber  auch im Berggebiet Biobetriebe gibt, die Probleme mit dem Maisanteil in der Fütterung bekommen könnten. Im «Feed no Food»-Projekt des Forschungsinstituts für biologischen Landbau hat immerhin fast die Hälfte der Betriebe Mais verfüttert.

Einzelne intensiv geführte Biobetriebe haben in der Jahresration einen Anteil von 30 oder 40 Prozent Maissilage oder sogar noch mehr. Laut Jaun hat der Vorstand dennoch am Dienstag beschlossen, eine Einführung auf 2018 vorzuschlagen.

Mutterkuh Schweiz frühestens ab 2015

Bei Mutterkuh Schweiz wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Sie soll Abklärungen treffen, wie die Regelung gelten soll und wie eine Einführung bewerkstelligt werden könnte. Im Vordergrund stehen Natura-Beef und Natura-Veal. Urs Vogt, Geschäftsführer von Mutterkuh Schweiz, glaubt nicht, dass sich die Mitglieder mit dem Thema vor den Kopf gestossen fühlen: «Umfragen haben gezeigt, dass über 90 Prozent der Mutterkuhhalter die Anforderungen erfüllen, und die Thematik wird seit einiger Zeit an Tagungen behandelt.» Anpassungen müssten sowieso aufs Tapet gebracht und mit den Produzenten diskutiert werden, betont Vogt. Allfällige Anpassungen in den Richtlinien seien frühestens auf 2015 möglich.

Tatsächlich muss die GMF-Regeln seit Anfang Jahr einhalten, wer 2014 Beiträge erhalten will. Dies, obschon man sich erst im Mai anmelden kann. Ob man die GMF-Anforderungen erfüllt hat, erfährt man sogar erst 2015. Laut Victor Kessler vom Bundesamt für Landwirtschaft ist dafür die Suisse-Bilanz des Beitragsjahres massgebend. Diese wird Anfang des Folgejahres gerechnet.

Gelesen 5725 mal Letzte Änderung am Sonntag, 20 März 2016 21:50
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